iGZ Tarifanpassung in der Metall - & Elektroindustrie

Redaktion TriTec HR
Redaktion TriTec HR, 16.08.2023

Was ist neu?


Ab dem 01. September 2023 ist die erste Zuschlagsstufe gemäß § 2 Absatz 3 TV BZ ME in Höhe von 15% bereits ab dem ersten Einsatztag zu zahlen.

 

Was beutet diese Änderung im Tagesgeschäft?


Ab dem 01. September 2023 beginnen alle Mitarbeitenden aus der Arbeitnehmerüberlassung in der ersten Branchenzuschlagsstufe.
Das heißt, die Neuregelung gilt sowohl für Zeitarbeitnehmer, die ab dem 01.09.2023 in einem Kundenbetrieb des Geltungsbereichs des TV BZ ME eingesetzt werden, als auch für solche Zeitarbeitnehmer, die bereits im Einsatz sind und die ersten 6 Wochen zum 01.09.2023 noch nicht vollendet haben; diese wechseln zum 01.09.2023 ebenfalls in die erste Stufe der Branchenzuschläge.
Die nachfolgenden Stufen haben sich nicht geändert, so dass die überlassenen Mitarbeitenden erst nach dem vollendeten dritten Monat in die nächste Branchenzuschlagsstufe wechseln.

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