Bereits im letzten Jahr haben die Entgeltstufen 1 bis 2b eine schrittweise Erhöhung der Stundenentgelte bekommen, die voraussichtlich Anfang 2024 abgeschlossen sein wird.
Nun folgen auch die Entgeltstufen 3 bis 9, mit Wirkung zum 1.4.2024, ebenfalls schrittweise.
Die EG 3 erhöht sich von 13,32 Euro auf 15,06 Euro, die EG 4 von 14,08 Euro auf 15,92 Euro, die EG 5 von 15,90 Euro auf 17,85 Euro, die EG 6 von 17,90 Euro auf 19,82 Euro, die EG 7 von 20,89 Euro auf 23,06 Euro, die EG 8 von 22,49 Euro auf 24,69 Euro sowie die EG 9 von 23,72 Euro auf 25,89 Euro (zweite Erhöhungen, jeweils gültig ab 1. Januar 2024).
In der ersten Erhöhung, die ab 1. April 2023 gilt, steigen die Entgelte wie folgt: EG 3 von 13,32 Euro auf 14,55 Euro, EG 4 von 14,08 Euro auf 15,38 Euro, EG 5 von 15,90 Euro auf 17,25 Euro, EG 6 von 17,90 Euro auf 19,24 Euro, die EG 7 von 20,89 Euro auf 22,39 Euro, EG 8 von 22,49 Euro auf 23,97 Euro sowie EG 9 von 23,72 Euro auf 25,14 Euro.
Gerade hinsichtlich der Inflation ist dies für viele eine gute und gleichzeitig erleichternde Nachricht.